Liebe Patienten,
Bitte beachten Sie aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes Paragraph 28b gilt:
Ab den ersten 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023
unabhängig von einer festgestellten epidemischen Lage,
eine FFP-2 Maskenpflicht für Patient und Besucher!
Weitere Neuerungen ab dem 01.08.2021:
- Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig!
- Solle die Zuzahlung nicht am ersten Tag entrichtet werden, muss die Praxis den Patientinnen und
Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung – mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen – erinnern.
- Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patientin oder der Patient darüber eine Quittung.
Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit.
Physiotherapiepraxen sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung für die gesetzliche Krankenkasse einzuziehen.
Vielen DANK für Ihre Mithilfe